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Förderung von Projekten der schulischen übergreifenden Themen

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Brandenburg
Arts, Culture and Heritage
Overview

Kurztext

Wenn Sie Bildungsmaßnahmen zu schulischen übergreifenden Themen wie Politik, Prävention und Extremismus durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert Ihre Projekte zu schulischen übergreifenden Themen wie demokratische und politische Bildung, Gewaltprävention an Schulen sowie Vorbeugung und Bekämpfung von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Sie erhalten die Förderung für ein- und mehrtägige schulische und außerschulische Vorhaben.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 800,00 je Tag und Lerngruppe oder Klasse. Für mehrtägige Veranstaltungen im Bereich der kulturellen Bildung erhalten Sie zusätzlich EUR 30,00 je Tag und Schülerin sowie Schüler für Verpflegung und Unterkunft.

Ist der Einsatz von zusätzlichen Referentinnen oder Referenten zwingend notwendig, erhalten Sie einen Zuschlag von 75 Prozent auf den Fördersatz.

Für begleitende Maßnahmen erhalten Sie bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme formgebunden an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt normalerweise in Brandenburg und Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss über ein klares, erkennbares Konzept, konkrete Handlungsziele und eine Beschreibung adäquater Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele verfügen.
  • Sie müssen sich bei Ihrem Antrag inhaltlich und konzeptionell an den Inhalten und Zielen des § 12 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) und den gültigen Rahmenlehrplänen orientieren.
  • Sie müssen auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Brandenburg arbeiten.
  • Sie müssen Ihre Maßnahme normalerweise mit Schülerinnen und Schülern aus dem Land Brandenburg in Brandenburg durchführen. In Einzelfällen können Sie das Vorhaben auch in benachbarten Bundesländern durchführen.
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04 November 2023