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Modellprojekte und Schwerpunktmaßnahmen in der Weiterbildung

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

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Summary
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01 February 2023
01 February 2024
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Public sector
Rheinland-Pfalz
Education, Skills Building and Training Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Bildungsträger innovative Ansätze in der Weiterbildung verfolgen, die Qualität von Weiterbildungsangeboten verbessern oder Kooperationen in diesem Bereich eingehen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Bildungsträger bei der Entwicklung und Durchführung von Modellprojekten und Schwerpunktmaßnahmen im Bereich der Weiterbildung.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Förderung der Weiterbildungsqualität,
  • neue Technologien und Medienkompetenz in der Weiterbildung,
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung,
  • Gleichstellung von Mann und Frau sowie
  • Europäische Dimension in der Weiterbildung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen und technischen Geräten maximal EUR 2.600 je Modellprojekt oder Schwerpunktmaßnahme.

Fahrtkosten für Teilnehmende an den Weiterbildungsmaßnahmen werden normalerweise nicht bezuschusst.

Ihre Eigenbeteiligung beläuft sich auf mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Anträge auf Förderung reichen Sie bitte jeweils bis zum 1.2. eines Jahres beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung sowie in Kopie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • der Verband der Volkshochschulen,
  • anerkannte Volkshochschulen über den Verband der Volkshochschulen,
  • anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie angehörende Einrichtungen und
  • andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß Paragraf 16 des Weiterbildungsgesetzes.

Nach Auslaufen der Projektförderung haben Sie den Übergang zu einer Selbst- oder anderweitigen Finanzierung gesichert.

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04 November 2023