Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Kurztext
Wenn Sie als Kommune in den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur mit gigabitfähigen Breitbandnetzen in Gebieten des Landes, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bisher nicht gelungen ist.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Ausbau kommunaler passiver Breitbandinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität, insbesondere Gigabitnetze (Betreibermodell),
- Netzplanungen, Machbarkeitsuntersuchungen oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität,
- kommunale Finanzierungsbeteiligungen an Investitionen von privaten Netzbetreibern in den Ausbau von von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität (Wirtschaftlichkeitslückenförderung).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- beim Betreibermodell und der Wirtschaftlichkeitslückenförderung 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 80 Millionen je Vorhaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 200.000 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze);
- bei Netzplanungen, Machbarkeitsuntersuchungen oder Beratungsleistungen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 100.000 je Vorhaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 12.500 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
Sie bringen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten ein.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der Auswahl eines Bewerbers im wettbewerblichen Verfahren an das Gigabit-Kompetenzzentrum beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Landkreise,
- kreisfreie Städte,
- Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden,
- Zweckverbände sowie
- rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei dem für einen Ausbau vorgesehenen Zielgebiet (Ausbaugebiet) handelt es sich um das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder um ein gemeindeübergreifendes Gebiet.
- Alle am Ausbau beteiligten Gemeinden haben der Aufgabenwahrnehmung durch die Antragstellerin oder den Antragsteller zugestimmt.
- Das Zielgebiet muss ein weißer und/oder grauer NGA-Fleck sein. Dies ist der Fall, wenn
- keine zuverlässige Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s im Download vorhanden ist und in den 3 Jahren nach der Veröffentlichung des geplanten Vorhabens unter Marktbedingungen voraussichtlich auch nicht aufgebaut wird,
- keine Versorgung von Privathaushalten mit mindestens 100 Mbit/s im Download zuverlässig vorhanden ist und keine Aufrüstung innerhalb von 12 Monaten ab der Meldung der geplanten Aufrüstung im Markterkundungsverfahren auf zuverlässige 100 Mbit/s im Download durchgeführt wird,
- keine zuverlässige Versorgung von sozio-ökonomischen Schwerpunkten mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch vorhanden ist und in den 3 Jahren nach der Veröffentlichung des geplanten Vorhabens unter Marktbedingungen voraussichtlich auch nicht ausgebaut wird.
- Das geförderte Vorhaben führt zu einer wesentlichen Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung.
- Zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers führen Sie ein Wettbewerbsverfahren durch.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.