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Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen-Anhalt
Education, Skills Building and Training Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder umstrukturieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Investitionen in eine angemessene Infrastruktur von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS).

Sie erhalten die Förderung für den Umbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von bestehenden überbetrieblichen Bildungsstätten. Die Berufsbildungsstätten müssen der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung von Auszubildenden in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und auch der beruflichen Weiterbildung dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihr geplantes Vorhaben müssen Sie zunächst dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt anzeigen.

Nachdem Ihre Förderfähigkeit festgestellt wurde, reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechtes,
  • gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im Land Sachsen-Anhalt sind, und
  • Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre als juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder als gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechtes organisierten Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.

Ihr Vorhaben muss dazu dienen, die Bildungsstätte an den technischen Fortschritt anzupassen.

Es muss sich um eine Berufsbildungsstätte handeln, in der eine ergänzende überbetriebliche Berufsausbildung (ÜBA) an Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vermittelt wird oder in der Maßnahmen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel eines verbesserten Technologie-, Forschungs- und Innovationsmanagements für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie bundeseinheitliche, landeseinheitliche oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) genehmigte Lehrpläne.

Sie müssen einen Koordinierungsausschuss bilden, um die Lernortkooperation zwischen Betrieben, Berufsschulen und ÜBS abzusichern.

Der Bund muss sich auf Grundlage der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren finanziell beteiligen.

Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben leisten.

Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um die Weiterentwicklung der ÜBS zu einem Kompetenzzentrum handeln.

Als Träger von Berufsbildungsstätten, in denen ausschließlich oder überwiegend außerbetriebliche Berufsausbildung durchgeführt wird oder die vor allem dem Zweck eines einzelnen Unternehmens dienen, werden Sie nicht gefördert.

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04 November 2023