Landesprogramm „Jugend in Arbeit“
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Sie bekommen die Förderung für
- eine überregionale Netzwerkstelle „Jugendkoordination“,
- eine regionale Anlaufstelle „Jugendkoordination“,
- „Aufsuchende Sozialarbeit“ zur individuellen Betreuung und Aktivierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit multiplen Problemlagen,
- berufliche Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Vorbereitung von (langzeit-)arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf eine Ausbildung oder die Aufnahme einer Beschäftigung.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für eine Beratungsfachkraft bis zu EUR 55.000 je Jahr und Vollzeitstelle und zusätzlich bei Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für eine fachpraktische Anleitung bis zu maximal EUR 50.000 und für eine Lehrkraft bis zu EUR 60.000 jeweils je Jahr und Vollzeitstelle.
Richten Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz beziehungsweise existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahmen tragen zu den Handlungsfeldern „Berufliche Ausbildung“ sowie „Arbeitsuchende aktivieren und Unterbeschäftigte in den Blick nehmen“ der saarländischen Strategie zur Fachkräftesicherung „Zukunftsarbeit für das Saarland“ bei.
- Inhalte, Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen müssen einvernehmlich zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den jeweiligen Kooperations- beziehungsweise Kofinanzierungspartnerinnen und -partnern abgestimmt sein.
- Ihr eingesetztes Personal muss über eine ausreichende Qualifikation für die Beratung und Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verfügen.
- Als Maßnahmenträger müssen Sie Erfahrungen in der Beratung und Orientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen nachweisen.
- Je nach Maßnahme muss Ihr Vorhaben weitere spezifische Anforderungen erfüllen.