Förderung staatlich anerkannter Altenpflegeschulen (Altenpflegeschule-Richtlinie)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Kurztext
Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicherstellen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Saarland unterstützt Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule bei der Sicherstellung des Schulbetriebs.
Sie bekommen die Förderung für die Personal- und Sachkosten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 330,00 monatlich je Schülerin und Schüler.
Ihren Antrag richten Sie unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger staatlich anerkannter Altenpflegeschulen mit Sitz im Saarland.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie dürfen für die jeweiligen Ausbildungsplätze keine anderen Finanzierungen erhalten.
- Sie stellen eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicher.