Arbeit für das Saarland (ASaar)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Kurztext
Wenn Sie mit Ihren Maßnahmen das bestehende öffentliche Förderangebot zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt ergänzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Saarland unterstützt Sie bei der Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen, die das bestehende Förderangebot der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen in Arbeit fördern und erweitern.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Schwerpunkten:
- Arbeitsverhältnisse nach SGB II (AV),
- Arbeitsgelegenheiten nach SGB II (AGH),
- Aktivierungsmaßnahmen nach SGB II in Verbindung mit SGB III (Aktiv) sowie
- systemische Beratung von Familien im Bezug von SGB-II-Leistungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Ihren Antrag richten Sie spätestens einen Monat vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes.
Je nach Art Ihrer geplanten Maßnahme müssen Sie spezifische Anforderungen erfüllen.