Arbeit für das Saarland (ASaar) – STABIL Ü25
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen für langzeitarbeitslose Erwachsene (Ü25) mit Vermittlungshemmnissen planen, die deren Perspektiven hinsichtlich einer Aktivierung, beruflichen Qualifizierung und Eingliederung in Arbeit deutlich verbessern, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für das Saarland (ASaar)“ unterstützt das Saarland Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen für langzeitarbeitslose Erwachsene (Ü25) mit Vermittlungshemmnissen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Arbeitsgelegenheiten und Aktivierungsmaßnahmen,
- Arbeitsverhältnisse sowie
- systemische Beratungen von Familien im Bezug von SGB-II-Leistungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten des Betreuungs- und Anleitungspersonals sowie der Beratungsfachkräfte.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes mit Sitz beziehungsweise existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie stimmen Inhalte, Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen einvernehmlich mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den zuständigen Jobcentern im Saarland ab.
- Sie konzipieren das Vorhaben als Gruppenmaßnahme mit mindestens 5 Teilnehmendenplätzen.
- Bei Arbeitsgelegenheiten mit zusätzlichem Bildungspersonal handelt es sich um eine Maßnahme mit Regelpersonal.
- Bei Ihrem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt insbesondere in den Bereichen touristische Infrastruktur, Umweltschutz und Naherholung oder um die Bereitstellung von sozialer Infrastruktur beziehungsweise Dienstleistungen in sozialen Einrichtungen.
- Die Laufzeit Ihrer Maßnahme ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt.
- Ihr Personal ist für die fachpraktische Arbeitsanleitung beziehungsweise „Soziale Arbeit” ausreichend qualifiziert.