Landesprogramm DigitalPakt SH – Schulen der dänischen Minderheit, Ersatz- und Pflegeschulen
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Digitalisierung von Schulen der dänischen Minderheit und von Ersatz- und Pflegeschulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen der dänischen Minderheit, allgemeinbildenden Ersatzschulen und staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschulen) sowie bei länderübergreifenden und regionalen Investitionsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für
- Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der strukturierten Verkabelung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände mit LAN/WLAN,
- Server in Schulen zu unmittelbar pädagogischen Zwecken und zur IT-Administration,
- Anzeige- und Präsentationsgeräte,
- digitale Arbeitsgeräte,
- schulgebundene mobile Endgeräte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Schulträgerbudget. Wenn es sich im Vergleich zur Budgetberechnung nach der Schülerzahl als günstiger erweist, erhalten Sie einen Förderbetrag von EUR 20.000. Der Förderbetrag erhöht sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf.
Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens online und per Post an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Sie haben auch die Möglichkeit zu sogenannten Fast-Track -Anträgen.
Fristen
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis zum 31.12.2022 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Träger
- von genehmigten Schulen der dänischen Minderheit,
- von genehmigten Ersatzschulen oder
- von staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschulen)
in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen mit den Maßnahmen nicht vor dem 17.5.2019 begonnen haben.
- Sie müssen die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen bis zum 31.12.2024 vollständig abgeschlossen haben.
- Sie müssen für jede in den Antrag einbezogene Schule und für jeden beantragten Fördergegenstand eine Investitionsplanung vorlegen.
- Sie müssen ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support vorlegen.
- Sie müssen ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept für die beantragten Fördergegenstände vorlegen.
- Sie müssen eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte vorlegen.