Landesprogramm DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Digitalisierung von Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen sowie bei länderübergreifenden und regionalen Investitionsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für
- Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der strukturierten Verkabelung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände mit LAN/WLAN,
- Server in Schulen zu unmittelbar pädagogischen Zwecken und zur IT-Administration,
- Anzeige- und Präsentationsgeräte,
- digitale Arbeitsgeräte,
- schulgebundene mobile Endgeräte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Schulträgerbudget.
Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 15 Prozent, kann aber im Fall von finanzschwachen Kommunen entfallen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens online und per Post an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Sie haben auch die Möglichkeit zu sogenannten Fast-Track -Anträgen.
Fristen
Reichen Sie Ihre vollständigen Anträge im Basis-Digitalpakt bitte bis spätestens 31.12.2022 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als kommunaler Träger einer öffentlichen Schule oder einer berufsbildenden Schule in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen mit Ihrer Maßnahme nicht vor dem 17.5.2019 begonnen haben.
- Sie müssen für jede in den Antrag einbezogene Schule und für jeden beantragten Fördergegenstand eine Investitionsplanung vorlegen.
- Sie müssen ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support vorlegen.
- Sie müssen ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept für die beantragten Fördergegenstände vorlegen.
- Sie müssen eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte vorlegen.