Förderung von Einrichtungen, Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumsituation für Studierende in Schleswig-Holstein (Richtli
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Kurztext
Wenn Sie Wohnraum für Studierende schaffen oder erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Ihrem Einzelvorhaben zur Schaffung und zum Erhalt studentischen Wohnraums.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Errichtung eines Neubaus, der ausschließlich zum Zweck des studentischen Wohnens neu geschaffen wird,
- Sanierung, Modernisierung und Erweiterung studentischen Wohnraums,
- Erwerb, Teilung und Umwidmung eines Gebäudes zum Zweck des studentischen Wohnens sowie
- Erstmöblierung, Aufbereitung und Erneuerung nicht mehr verwendbaren Mobiliars in Wohnheimen der Studierenden.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen und richtet sich unter anderem nach Notwendigkeit, Größe des Wohnheims, Anzahl der dort wohnenden Studierenden, Sanierungsbedarf, Effizienz.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme spätestens bis zum 31.3. des Jahres, in dem Sie das Projekt durchführen werden, an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger öffentlicher und privater Studierendenwohnheime.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Notwendigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahme nachweisen.
- Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie leistungsfähig und zuverlässig sein. Dies müssen Sie gegebenenfalls mit Belegen zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen dokumentieren.