Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ)
Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ)
Kurztext
Wenn Sie innovative Projekte zur Stärkung der Medienvielfalt in den Bereichen Journalismus, TV, Radio und Online planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Volltext
Das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ) fördert als Institution der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Projekte mit technischer beziehungsweise inhaltlicher Ausrichtung und Innovationswert ebenso wie innovative, crossmediale Formatideen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss beziehungsweise als Stipendium.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 50.000 für ein Projekt. Medienprofis müssen einen Eigenanteil von 25 Prozent einbringen, die Förderung beträgt dann pro Projekt maximal EUR 37.500. Stipendien und Produktionskosten werden mit bis zu EUR 30.000 unterstützt.
Darüber hinaus bietet das Medieninnovationszentrum Babelsberg Unterstützung in Form der Mitbenutzung von Räumen und Technik, durch Coachings und Workshops, Betreuung und Vernetzung sowie durch Verwertung und Vermarktung.
Wenn Sie ein personengebundenes Stipendium erhalten, ist dieses an Ihre Graduierung gebunden:
- als Studierende oder Studierender, die oder der mindestens die Hälfte des Studiums absolviert hat, erhalten Sie EUR 800,00 pro Monat,
- als Absolventin und Absolvent mit mindestens einem Hochschulabschluss erhalten Sie bedarfsabhängig zwischen EUR 1.500 und EUR 2.000 pro Monat,
- als promovierte Stipendiatin und promovierter Stipendiat erhalten Sie bedarfsabhängig zwischen EUR 2.000 und EUR 2.500 pro Monat.
Der Förderzeitraum ist auf maximal 12 Monate begrenzt.
Sie müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist einen Beratungstermin wahrnehmen. Ein solches Beratungsgespräch ist nach Zusendung einer aussagekräftigen Projektskizze bis zu 7 Tage vor Bewerbungsschluss möglich.
Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte schriftlich beim Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ) ein. Projektideen können Sie kontinuierlich einreichen. Die Förderentscheidung erfolgt im Rahmen von angekündigten Ausschreibungszeiten.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als juristische und natürliche Person, die Ihren Sitz oder Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg hat beziehungsweise deren Projekt auf die Region ausgerichtet ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Förderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg richtet sich an Teams und Einzelpersonen, insbesondere an
- Studierende, Absolventinnen und Absolventen, Start-ups,
- Journalistinnen und Journalisten mit Abschluss und Arbeitserfahrung,
- Personen mit fundierter Berufserfahrung in der Medienproduktion und exzellenten Referenzen (Medienprofis) sowie
- Unternehmen aus dem Medienbereich – bezogen auf spezielle Einzelprojekte mit besonders förderwürdigen Vorhaben.
Ihr Projekt erfüllt eines der folgenden Kriterien:
- Innovationskraft,
- Stärkung des Rundfunks und Mehrung der Programmvielfalt,
- Entwicklung von konvergenten Inhalten, die die Grenzen zwischen den traditionellen und neuen Medien aufheben,
- Entwicklung von noch experimentellen und daher wirtschaftlich nicht tragfähigen Projekten,
- Professionalisierungsgedanke.
Ihr Vorhaben muss auf einem schlüssig durchdachten und originellen Konzept beruhen.
Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie in der Lage sein, das geplante Projekt durchzuführen. Die erforderliche Kompetenz müssen Sie durch einen Studienabschluss und/oder durch Referenzen belegen.