Games BW
Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)
Kurztext
Wenn Sie anspruchsvolle digitale Spiele entwickeln oder produzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Entwicklung und Herstellung anspruchsvoller digitaler Spiele (Computer-/Videospiele, mobile digitale Spiele) und innovativer interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter.
Sie bekommen die Förderung für folgende Entwicklungsabschnitte Ihres Projekts:
- Konzeptentwicklung,
- Prototypenentwicklung und
- Produktion.
Sie bekommen die Förderung je nach Förderbereich als Zuschuss oder als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen:
- Konzeptentwicklung: Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtherstellungskosten, jedoch höchstens EUR 20.000.
- Prototypenentwicklung: Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 Prozent der Entwicklungskosten, höchstens jedoch EUR 80.000. Bei besonders aufwendigen Vorhaben mit einem komplizierten Game-Design oder überdurchschnittlichem Produktionswert kann die Darlehenssumme auf bis zu EUR 120.000 aufgestockt werden.
- Produktionsförderung: Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten. In Ausnahmefällen können Sie anstelle eines Darlehens einen Zuschuss bekommen. Dieser Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der Gesamtherstellungskosten. Der Darlehens- beziehungsweise Zuschusshöchstbetrag liegt bei EUR 500.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG).
Anträge für Fördersummen bis zu EUR 20.000 können Sie jederzeit stellen.
Für Anträge mit Fördersummen über EUR 20.000 werden zweimal im Jahr feste Einreichungsfristen im Internet veröffentlicht.
Bitte vereinbaren Sie mindestens 14 Tage, bevor Sie Ihren Antrag einreichen, ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit dem zuständigen Ansprechpartner.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig digitale Spiele entwickeln, herstellen oder vertreiben und ihren Sitz, ihre Betriebsstätte oder Niederlassung zum Zeitpunkt der Auszahlung in Baden-Württemberg haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben lässt ein nach den Kriterien der Qualität und Wirtschaftlichkeit förderwürdiges Produkt erwarten.
- Ihr geplantes Projekt muss
- qualitativ hochwertig und pädagogisch wertvoll sein,
- die Anforderungen des sogenannten Kulturtests (Anlage 1 der Richtlinie) erfüllen,
- innovativ (insbesondere bezüglich Inhalte, Interaktions design und/oder Herstellungsprozess) sein,
- eine Altersfreigabe höchstens bis „ab 16 Jahren“ (USK) erwarten lassen,
- skalierbar sein,
- inhaltlich und/oder strukturell Marktpotenzial besitzen.
- Bei der Produktionsförderung müssen Sie einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der Herstellungskosten erbringen.
- Darüber hinaus gelten je nach Förderbereich weitere spezifische Förderaussetzungen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Vorhaben, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten.