Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen
Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V.
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die den Verkauf landwirtschaftlicher Produkte in Niedersachsen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Kommunikationsmaßnahmen, die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen fördern.
Sie erhalten die Förderung für
- Absatzförderprojekte für landwirtschaftliche Qualitätserzeugnisse,
- Beratungsleistungen, die der Verbesserung und Spezifizierung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel dienen, zum Beispiel in den Bereichen Marktforschung, Erstellung von Vermarktungskonzeptionen oder Produktentwicklung,
- Teilnahme an Messen und Ausstellungen,
- Veranstaltung von Messen und Ausstellungen oder ähnlichen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie
- Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für
- Absatzförderprojekte für landwirtschaftliche Qualitätserzeugnisse 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 40.000, in begründeten Einzelfällen bis EUR 80.000 für jedes Einzelprojekt für 2 Jahre,
- Beratungsleistungen, die Teilnahme an Messen und Ausstellungen sowie die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen oder ähnlichen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 40.000, in begründeten Einzelfällen bis EUR 80.000 für jedes Einzelprojekt für 2 Jahre,
- den Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 150.000 beziehungsweise EUR 50.000 pro Jahr für 3 Jahre.
Die Bagatellgrenze für Ihr Vorhaben liegt bei EUR 5.000.
Stellen Sie Ihren Antrag für eine Stellungnahme bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V. Diese leitet Ihren Antrag nach fachlicher Prüfung an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Bewilligung weiter.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Erzeugerzusammenschlüsse und andere Zusammenschlüsse sowie deren Vereinigungen und Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse be- oder verarbeiten, wenn sie die Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen. Auch als Fachverband können Sie einen Antrag stellen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahme soll ein öffentliches Interesse voraussetzen und zur Verbesserung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte beitragen.
- Sie müssen für Ihre Maßnahme eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage vorweisen.
- Die Finanzierung beziehungsweise Durchführung Ihrer Maßnahme darf ohne die Förderung nicht möglich sein.