KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Lotsendienst für Unternehmen
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an einem innovativen Projekt auf den Gebieten Ressourceneffizienz und Klimaschutz forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU. Im Fokus der Förderung stehen technologieübergreifende und anwendungsbezogene Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Themenschwerpunkten:
- Rohstoffeffizienz,
- Energieeffizienz und Klimaschutz,
- nachhaltiges Wassermanagement,
- nachhaltiges Flächenmanagement.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von meistens 2 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger einreichen. Für die Themenschwerpunkte Rohstoffeffizienz und Nachhaltiges Flächenmanagement ist das der Projektträger Jülich (PtJ), für die Themenschwerpunkte Energieeffizienz und Klimaschutz der DLR Projektträger und für den Themenschwerpunkt Nachhaltiges Wassermanagement der Projektträger Karlsruhe.
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
- Ihr Projekt hat ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und ist technologieübergreifend.
- Die Ergebnisse Ihres Projekts nutzen Sie nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Gebietskörperschaften und
- große Unternehmen.