Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – BW-e-Solar-Gutschein
L-Bank
Kurztext
Wenn Sie bereits eine Photovoltiak-Anlage betreiben beziehungsweise neu in Betrieb nehmen, ein neues Elektrofahrzeug kaufen, mieten oder leasen und wahlweise eine Wallbox installieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ bei Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Betriebs- und Unterhaltungskosten für neue (Erstzulassung) vollelektrische Elektrofahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 Kilowatt (kW) Peakleistung/Spitzenleistung. Hierzu gehören Pkw (M1), 4-rädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge (L6e und L7e) und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (N1) sowie
- wahlweise Kauf und Installation einer Wallbox je Fahrzeug.
Sie erhalten den BW-e-Solar-Gutschein als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- EUR 1.000 bei gekauften und EUR 333,33 jährlich bei geleasten Elektrofahrzeugen,
- EUR 500,00 pro Wallbox und Fahrzeug.
Ihre Beschaffungskosten je Wallbox und Fahrzeug müssen mindestens EUR 500,00 betragen.
Sie erhalten den Zuschuss normalerweise für höchstens 100 Fahrzeuge pro Jahr.
Richten Sie bitte Ihren Antrag elektronisch an die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften, die ein neues Elektrofahrzeug erwerben, mieten oder leasen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Elektrofahrzeug muss nachweislich mindestens 3 Jahre lang beziehungsweise entsprechend der Leasingdauer (höchstens 3 Jahre) in Baden-Württemberg zugelassen sein und dort überwiegend verkehren.
- Sie betreiben eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) oder eine andere erneuerbare Stromerzeugungsanlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder werden sie innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids installieren und in Betrieb nehmen.
- Ihre PV-Anlage hat eine Mindestleistung von 2 kW pro gefördertem Fahrzeug.
- Sie bekommen die Förderung für den einmaligen Neukauf einer Wallbox inklusive Installation nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beschaffung eines neuen Elektrofahrzeugs.
- Sie versorgen die Wallbox über den Strom Ihrer eigenen PV-Anlage. Sollte der erzeugte Strom hierfür nicht ausreichen, müssen Sie Strom aus erneuerbaren Energien beziehen.
- Sie müssen die Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen einhalten.
- Sie dürfen das neue Elektrofahrzeug (und die Wallbox) nicht vor dem Stichtag 1.12.2021 bestellt haben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Ihre erbrachten Eigenleistungen,
- Ausgaben für die Planung, den Genehmigungsprozess und den Betrieb,
- Installation von herkömmlichen Haushalts- und Industriesteckdosen sowie
- Nachrüstungen oder Ersatzbeschaffungen.