Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – BW-e-Nutzfahrzeuge
L-Bank
Kurztext
Wenn Sie ein neues Elektro-Nutzfahrzeug kaufen, mieten, leasen oder ein neues oder gebrauchtes Nutzfahrzeug auf vollelektrischen Antrieb umrüsten, können Sie unter bestimmten Voraussetzuen einen Zuschuss zu den Unterhaltungs- und Betriebskosten bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität.
Sie bekommen die Förderung für Unterhaltungs- und Betriebskosten von
- neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (ohne EG-Klassen, zum Beispiel Kehrmaschinen) sowie
- umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der jeweiligen EG-Fahrzeugklasse und danach, ob Sie für das Fahrzeug bereits eine Bundesförderung bekommen haben:
- Wenn Sie keine Bundesförderung bekommen haben, beträgt die Höhe des Zuschusses zwischen EUR 4.000 und bis zu EUR 60.000 je Fahrzeug.
- Wenn Sie bereits eine Bundesförderung bekommen haben, beträgt die Höhe des Zuschusses zwischen EUR 2.000 und bis zu EUR 50.000 je Fahrzeug.
Sie können die Förderung für höchstens 50 Fahrzeuge bekommen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Vertragsabschluss über das E-Nutzfahrzeug an die L-Bank.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, Angehörige der Freien Berufe, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kommunen in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zu den förderfähigen Unterhaltungs- und Betriebskosten gehören beispielsweise Wartung, Versicherungen (ausgenommen sind Beiträge zur gesetzlich nicht vorgeschriebenen Vollkaskoversicherung), Stromkosten.
- Nicht zu den Unterhalts- und Betriebskosten zählen der Wertverlust und die Absetzung für Abnutzung.
- Sie müssen die Fahrzeuge
- kaufen, leasen, mieten oder umrüsten,
- in Baden-Württemberg zulassen und
- dort mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) einsetzen.
- Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse N1, N2 und N3 dürfen höchstens 3 Sitzplätze aufweisen.
- Bei den Fahrzeugklassen N2 und N3 ist ein Rechtsabbiegeassistent obligatorisch.