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Klimaschutz-Plus

L-Bank

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Baden-Württemberg
Community Development Energy, Climate and Environment Organizational Support and Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudebestand Baden-Württembergs durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen und nicht investiven Maßnahmen zur nachhaltigen Minderung von CO2-Emmissionen.

Das Klimaschutz-Plus-Programm besteht aus den Säulen:

  • CO2-Minderungsprogramm: Unterstützt werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aus den Bereichen energetische Sanierung und Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung an Nichtwohngebäuden.
  • Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: Gefördert werden die
    • Teilnahme von Kommunen an nachhaltigen Prozessen zur Umsetzung von CO2-Minderungsmaßnahmen,
    • Bilanzierung von CO2-Emissionen (BICO2BW),
    • Einführung eines Energiemanagements (EM),
    • Aufbau eines Qualitätsnetzwerkes Bauen,
    • Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke,
    • BHKW-Begleit-Beratungen,
    • detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen,
    • Veranstaltungen zur Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren,
    • Teilnahme am Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“
    • Durchführung von Unterrichtseinheiten an Schulen zum Thema „Energie und Klimaschutz“,
    • Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung,
    • Informationsvermittlung zu Wärmewendeprojekten im Gebäudesektor,
    • klimaneutrale Kommunalverwaltung,
    • Projektentwicklung Contracting (ProECo),
    • regionale Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung sowie
    • strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung bei Energiemanagement.
  • Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung: Mitfinanziert werden energieeffiziente Sanierungsvorhaben von Schulgebäuden, die nach dem Kommunalen Sanierungsfonds Schulgebäude oder nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gefördert werden und den KfW-Effizienzhausstandard 70 beziehungweise 55 erreichen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung

  • beträgt im CO2-Minderungsprogramm je nach Art der Maßnahme und Emissionsminderung maximal 30 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. Bei Maßnahmenkombinationen wird dieser Fördersatz auf jede Maßnahme angewendet. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 200.000, die Bagatellgrenze bei EUR 3.000;
  • ist im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm abhängig von der Art des Vorhabens;
  • beträgt bei der nachhaltigen, energieeffiziente Sanierung von Schulgebäuden EUR 50,00 je Quadratmeter von der Sanierung betroffener Schulfläche, jedoch maximal EUR 500.000 (KfW-Effizienzhausstandard 70) oder EUR 150,00 je Quadratmeter von der Sanierung betroffener Schulfläche, jedoch maximal EUR 1,2 Millionen (KfW-Effizienzhausstandard 50).

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die L-Bank.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie bitte Ihren Antrag (vorbehaltlich einer früheren Mittelausschöpfung) bis spätestens zum 30.6.2024 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Programmteil und Vorhaben

  • Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind,
  • selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechtes,
  • Unternehmen,
  • mehrheitlich kommunale Unternehmen, mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25 Prozent erfüllen,
  • Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen,
  • Kirchengemeinden,
  • eingetragene, gemeinnützige Vereine
  • gemeinützige Stiftungen sowie
  • natürliche und/oder Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Im CO2-Minderungsprogramm müssen Sie Eigentümerin und Eigentümer oder rechtmäßige Besitzerin und rechtmäßiger Besitzer in Baden-Württemberg gelegener Nichtwohngebäude sein.
  • Als Nichtwohngebäude gelten Gebäude kommunaler und kirchlicher Einrichtungen, eingetragener, gemeinnütziger Vereine und gemeinnütziger Stiftungen, Krankenhäuser, von Rehabilitationseinrichtungen sowie gewerblich genutzte Gebäude, wenn sie nicht überwiegend (mehr als 50 Prozent der gesamten Nettogrundfläche) zum Wohnen genutzt werden.
  • Gebäude von Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (besondere Wohnform – ehemals stationäre Einrichtung), Gebäude zur Erfüllung kommunaler Unterbringungspflichten und von Studentenwohnheimen (mit rotierendem Belegungskonzept) gelten als Nichtwohngebäude, auch wenn die Wohnnutzung mehr als 50 Prozent beträgt.
  • Als Kommune sind Sie verpflichtet zur Abgabe einer unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden mit dem Ziel, bis spätestens 2040 eine klimaneutrale Kommunalverwaltung zu erreichen.
  • Als Gemeinde oder Gemeindeverband müssen Sie Ihren Energieverbrauch gemäß Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) erfassen und sicherstellen, dass die Energieverbräuche vollständig und lückenlos mindestens ab dem Jahr 2022 vorliegen.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt
    • im CO2-Minderungsprogramm und im Programm Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung 10 Jahre,
    • im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm 5 Jahre.
  • Ohne Vorliegen des Zuwendungsbescheids beziehungsweise ohne ausdrückliche Zustimmung der L-Bank dürfen Sie mit dem geplanten Vorhaben nicht beginnen.
  • Im Förderantrag weisen Sie einen geplanten Beginn des Vorhabens innerhalb der nächsten 12 Monate aus.
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04 November 2023