Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen
L-Bank
Kurztext
Wenn die stark gestiegenen Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Sie als Soloselbständige und Soloselbständigen wirtschaftlich besonders hart treffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss (Härtefallhilfe) bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit Finanzmitteln des Bundes Sie als energieintensives kleines oder mittleres Unternehmen beziehungsweie Sie als Soloselbstständige und Soloselbstständigen, wenn Sie von den sprunghaft gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen und dadurch in Ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind.
Sie bekommen die Förderung als Entlastung für Ihre Energiemehrkosten, die Ihnen – wahlweise – im gesamten Jahr 2022 (Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2022) oder im 2. Halbjahr 2022 (Zeitraum 1.7.2022 bis 31.12.2022) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entstanden sind.
Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses
- richtet sich grundsätzlich nach den Mehrkosten für Energie, das heißt der Differenz zwischen den Energiekosten im beantragten Förderzeitraum und dem Vorjahreszeitraum,
- ist auf die Höhe des negativen betrieblichen Ergebnisses begrenzt,
- beträgt höchstens EUR 200.000, jedoch für Unternehmen der Fischerei- und Aquakultur höchstens EUR 30.000 beziehungsweise für Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse höchstens EUR 25.000.
Die Fördermindestgrenze beträgt
- EUR 2.000 bei Unternehmen bis einschließlich 9 Beschäftigten,
- EUR 4.000 bei Unternehmen bis einschließlich 49 Beschäftigten und
- EUR 6.000 bei Unternehmen ab einschließlich 50 Beschäftigten.
Das Land kann Ihnen einen pauschalen Zuschuss in Höhe von EUR 250,00 für den Aufwand des prüfenden Dritten gewähren, den Sie im Zusammenhang mit der Antragstellung mit der Prüfung Ihrer Daten beauftragen müssen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.6.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 500 Beschäftigten,
- Soloselbstständige (Einzelunternehmen und Angehörige der Freien Berufe),
- gemeinnützige und Sozialunternehmen sowie
- Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und mindestens 1 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie
- entweder als Unternehmen wirtschaftlich aktiv und damit dauerhaft am Markt oder als Soloselbstständige und Soloselbstständiger im Haupterwerb tätig sein,
- Ihren Sitz (bei Soloselbstständigen: Hauptwohnsitz) in Baden-Württemberg haben,
- bei einem deutschen Finanzamt geführt sein,
- ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) im Jahr 2022 oder im 2. Halbjahr 2022 haben,
- mindestens dreimal so hohe Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Vorjahreszeitraum haben sowie
- eine Energieintensität in Höhe von mindestens 6 Prozent haben.
- Als Energiekosten gelten Ihre Kosten für den Einsatz von Energieträgern jeglicher Art zum Zweck der Produktion und Wärme- und Kälteerzeugung, nicht jedoch zum Antrieb von Verkehrsmitteln.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- öffentliche Unternehmen,
- Unternehmen der Energieversorgung,
- Kredit- und Finanzinstitute,
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
- Unternehmen, gegen die Finanzsanktionen erlassen worden sind aufgrund von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, sowie
- Unternehmen, die für denselben beantragten Förderzeitraum eine finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Härtefallhilfe eines anderen Bundeslandes erhalten.