Förderung von regionalen Clustern und landesweiten und regionsübergreifenden Innovationsplattformen (CLIP 2014-2020)
L-Bank
Kurztext
Wenn Sie Träger eines Innovationsclusters sind und neuartige Projekte der Clusterkooperation auf internationaler Ebene in Baden-Württemberg auf- oder ausbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg fördert innovationsorientierte regionale Cluster-Initiativen sowie landesweite und regionsübergreifende Netzwerke (Innovationsplattformen).
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Innovative clusterbezogene Projekte: Entwicklung und Erprobung neuartiger Projekte der Clusterkooperation auf internationaler Ebene, Projekte zu clusterübergreifenden Kooperationen (Meta-, Cross-, Interclustering) sowie neuer Formate des Technologietransfers,
- Auf- und Ausbau von Clustermanagement neu gegründeter regionaler Cluster-Initiativen und regionsübergreifender oder landesweiter Innovationsplattformen,
- in besonders begründeten Ausnahmefällen die Fortführung der Förderung des bestehenden Managements von regionalen Cluster-Initiativen oder Innovationsplattformen.
Förderfähig sind insbesondere Vorhaben in den Spezialisierungsfeldern des Landes:
- nachhaltige Mobilität,
- Umwelttechnologie, erneuerbare Energien und Ressourceneffizienz,
- Gesundheit und Pflege,
- Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Green IT und intelligente Produkte,
- Luft- und Raumfahrt,
- Kreativwirtschaft,
- Schlüsseltechnologien wie Produktionstechnik, Mikrosystemtechnik, Nanotechnologie und Nanoelektronik einschließlich Halbleiter, fortschrittliche Materialien, Leichtbautechnologie sowie Biotechnologie, Photonics und weitere.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Fördersatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2014–2020) von 50 Prozent.
Die zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben eines Vorhabens müssen mindestens EUR 200.000 betragen.
Die Förderung setzt Ihre erfolgreiche Teilnahme an Förderaufrufen des zuständigen Ministeriums voraus, in denen die Auswahlkriterien und Förderkonditionen konkretisiert werden. Diese Aufrufe haben besondere Antragsfristen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die L-Bank.
Fristen
Aktuelle Förderaufrufe liegen nicht vor.
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss im Programm „Förderung von regionalen Clustern und landesweiten und regionsübergreifenden Innovationsplattformen (CLIP 2014-2020)“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerorganisationen von Innovationsclustern.
Falls Ihr Innovationscluster bereits besteht, muss es zum Zeitpunkt der Antragstellung im Clusterportal Baden-Württemberg (http://www.clusterportal-bw.de) eingetragen sein.
Je nach Vorhaben sind weitere spezifische Voraussetzungen einzuhalten.
Es gelten die Bestimmungen des EFRE-Programms „Innovation und Energiewende” – Zuwendungsverfahren.
Nicht gefördert werden:
- Qualifizierungsmaßnahmen,
- Coachingmaßnahmen,
- einzelbetriebliche Maßnahmen.