Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers, Validierung von Forschungsergebnissen und Förderu
L-Bank
Kurztext
Wenn Sie Investitionen in die Weiterentwicklung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur in den Spezialisierungsfeldern des Landes Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) den strategischen Ausbau der Forschungsinfrastruktur in der außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschung.
Sie bekommen die Förderung für Projekte und Maßnahmen zu folgenden Themen:
- Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen (Investitionen in die Weiterentwicklung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur, zum Beispiel Neu-, Erweiterungs- und Umbauten, Ausstattung mit Großgeräten, Geräten, Anlagen, Laboreinrichtungen),
- Technologietransfer (Vorhaben zur Anbahnung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, zum Beispiel durch Technologietransfermanagerinnen und -manager, Kommunikationsplattformen, Kongresse, Veranstaltungen, Workshops , Broschüren sowie innovative Instrumente und digitale Formate),
- Entwicklung von Prototypen aus allen Forschungsbereichen in Baden-Württemberg,
- Technologietransferverbünde, in denen mindestens 3 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg und mindestens 1 wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung gemeinsam Themen im vorwettbewerblichen Bereich (Verbundvorhaben) bearbeiten,
- Infrastruktur für Gründungsprozesse in Start-up -Acceleratoren (Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Acceleratoren).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses aus EFRE-Mitteln beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihre zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen.
Die Förderung von Vorhaben des Technologietransfers, der Technologietransferverbünde, der Protonenförderung und der Infrastruktur für Gründungsprozesse setzt voraus, dass Sie an einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums teilgenommen haben. In den Förderaufrufen werden die Auswahlkriterien und Förderkonditionen nochmal konkretisiert. Bitte beachten Sie die jeweils einzuhaltenden Antragsfristen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die L-Bank.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Einrichtungen der wirtschaftsnahen Forschung,
- Industrie- und Handelskammern,
- Handwerkskammern,
- Landesgesellschaften,
- Kommunen,
- kommunale Gesellschaften,
- Technologietransfergesellschaften,
- Wirtschaftsfördereinrichtungen,
- regionale Verbände,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
die ihren Sitz in der Europäischen Union mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben betrifft die Erweiterung bereits vorhandener Kernkompetenzen und vor allem neue Forschungsfelder in folgenden Spezialisierungsfeldern des Landes, und zwar
- Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Industrie 4.0,
- nachhaltige Mobilität (mit alternativen Antrieben, neuen Fahrzeugkonzepten, vernetzt, digitalisiert, autonom und verkehrsträgerübergreifend),
- Gesundheitswirtschaft,
- Ressourceneffizienz und Energiewende,
- nachhaltige Bioökonomie.
- Darüber hinaus ist Ihr Vorhaben in einem der folgenden Bereiche angesiedelt:
- IT-Sicherheit, Robotik, Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, wissensintensive Dienstleistungsinnovationen,
- Luft- und Raumfahrtwirtschaft,
- Kreativ- und die Logistikwirtschaft,
- Energie- und Speichertechnologien (Batterie-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) sowie
- Schlüsseltechnologien mit Relevanz für alle Wirtschaftssektoren (zum Beispiel Mikrosystemtechnik, Mikroelektronik, Nanotechnologie, Quantentechnologie, Umwelttechnologie, Leichtbau, Biotechnologie und Biomimikry sowie Photonik und weitere).
- Sie führen das Vorhaben in Baden-Württemberg durch. Wen es sich um ein nichtinvestives Projekt handelt, muss der Ort der Durchführung normalerweise in Baden-Württemberg liegen.
- Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher.
- Sie halten die 5-jährige Zweckbindungsfrist für Investitionen in das Anlagevermögen ein.
- Je nach Vorhaben sind weitere besondere Voraussetzungen zu erfüllen.