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Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante

L-Bank

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Baden-Württemberg
Community Development Organizational Support and Development
Research, Development and Innovation Social Sciences
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Ihre digitale Transformation investieren und Ihr Digitalisierungsprojekt vor allem mit Eigenmitteln finanzieren können und wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Anspruch nehmen.

Volltext

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und die L-Bank unterstützen Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung betrieblicher Vorhaben zur Digitalisierung. Hierzu gehören die Anschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik-(IKT)- Hard - und Software , die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter durch externe Anbieter.

Mit der Digitalisierungsprämie Plus in der Zuschussvariante können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren, beispielsweise Integration von Customer-Relationship-Management -Systemen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, Big-Data -Anwendungen,
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, beispielsweise Aufbau von digitalen Plattformen, Künstliche-Intelligenz-(KI)-Anwendungen sowie
  • Strategie und Organisation, beispielsweise erstmalige Nutzung von Cloud technologie oder Einführung eines Informationstechnik-(IT)- und/oder Datensicherheitskonzepts (inklusive Datenschutz).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 3.000.

Ihr förderfähiges Investitionsvolumen muss zwischen mindestens EUR 5.000 und höchstens EUR 15.000 betragen. Sie bekommen keine Förderung für Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als EUR 5.000 und von mehr als EUR 15.000.

Sie können die Digitalisierungsprämie Plus in der Zuschussvariante erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist erneut beantragen. Die Frist beginnt mit der Vollauszahlung des Zuschusses durch die L-Bank.

Sie können keine zusätzlichen Förderprogramme für dasselbe Vorhaben nutzen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die L-Bank.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • Freiberuflerin oder Freiberufler

mit bis zu 500 Beschäftigten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen das Vorhaben in Baden-Württemberg durch.
  • Ihr Vorhaben lässt einen erheblichen Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen erwarten.
  • Sie müssen die neu angeschafften Systeme zweckentsprechend in Ihrem Unternehmen betreiben oder verwenden.
  • Sie haben die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.

Sie bekommen keine Förderung für

  • Beschaffung einer IKT-Grundausstattung ( Hardware wie zum Beispiel Laptops , Tablets , Smartphones oder Software wie zum Beispiel übliche Betriebssysteme oder Büro software ),
  • reine Ersatzbeschaffungen für bereits vorher im Unternehmen verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt sowie
  • Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, in der Fischerei und Aquakultur (Primärproduktion).
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04 November 2023