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Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern stärken (REACT-EU)

L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

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Summary
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For profit
Baden-Württemberg
Education, Skills Building and Training Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Kleinstunternehmen bereits seit 4 Monaten eine Jugendliche oder einen Jugendlichen in einem staatlich anerkannten Beruf ausbilden und dieses Ausbildungsverhältnis trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie fortsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung der REACT-EU-Initiative der Europäischen Union Sie als Kleinstunternehmen, wenn Sie ein seit 4 Monaten bestehendes Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) fortsetzen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 3.500 je Ausbildungsvertrag.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag bei der L-Bank ein.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie bitte Ihren Antrag möglichst frühzeitig nach Ablauf der 4 Monate , jedoch spätestens bis zum 15.2.2023 bei der L-Bank ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die bis zu 9 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen mit Ihrer Auszubildenden oder Ihrem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) mit Ausbildungsbeginn zwischen dem 1.8.2021 und dem 10.10.2022 abgeschlossen haben.
  • Sie als Ausbildungsbetrieb und Ihre Auszubildende/Ihr Auszubildender müssen schriftlich bestätigen, dass das Ausbildungsverhältnis 4 Monate nach Ausbildungsbeginn ungekündigt und seine reguläre Fortsetzung geplant ist.
  • Der Ausbildungsvertrag muss von einer Kammer oder sonstigen zuständigen Stelle in Baden-Württemberg im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse/der Lehrlingsrolle eingetragen sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Ausbildungsverhältnisse mit Verwandten 1. Grades. Dazu zählen Eltern und Kinder beziehungsweise Adoptiveltern und Adoptivkinder,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die in der Fischerei oder dem Aquasektor oder in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind,
  • Bund, Länder, Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren rechtlich unselbstständige Einrichtungen,
  • öffentliche Hochschulen sowie deren rechtlich unselbstständige Institute und sonstige rechtlich unselbstständige Einrichtungen sowie
  • öffentliche Schulen sowie deren rechtlich unselbstständige Einrichtungen.
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19 April 2023