Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Mehrkosten für die Aquakultur in Nordrhein-Westfalen, die durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind,
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen im Aquakultursektor wegen gestiegener Energiekosten als Folge des russischen Agriffskriegs in der Ukraine in Ihrer Existenz bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Sie als Aquakulturbetrieb bei der Bewältigung der durch den Krieg in der Ukraine verursachten Preissteigerungen.
Sie erhalten die Förderung für entstandene Mehrkosten in den Kostenkategorien Energie, Futtermittel und Sauerstoff im Zeitraum vom 24.2.2022 bis zum 31.12.2022.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der anhand eines Berechnungsmodells ermittelten Differenz zwischen den Kosten im Jahr 2022 und im Jahr 2021, maximal aber EUR 75.000.
Es müssen Mehrkosten in Höhe von mindestens EUR 2.000 geltend gemacht werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Aquakulturunternehmen mit Geschäftsbetrieb oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen von Mehrkosten durch Preiserhöhungen wegen des Kriegs in der Ukraine betroffen sein.
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die tatsächliche Höhe Ihrer Kosten im Jahr 2022 darlegen.