Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur erweiterten Berufsqualifikation in Landwirtschaft und Gartenbau anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung berufsbezogener Informationsveranstaltungen und Lehrgänge in der Landwirtschaft und im Gartenbau vor allem zu folgenden Themen:
- Betriebsmanagement, Vermittlung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten sowie neuer Technologien und Verfahren,
- Erwerbskombinationen, Vermarktung oder Diversifizierung,
- Anwendung von Produktionsverfahren, die mit Belangen der Landschaftserhaltung, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Tierhygiene und des Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes vereinbar sind,
- Grundlagenwissen aus anderen EU-Fördermaßnahmen und deren allgemeine Auswirkungen auf die Betriebsführung,
- Grundlagenwissen zu Beratungsthemen nach Artikel 15 der ELER-Verordnung,
- Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren.
Sie können die Maßnahmen auch als Online- oder Hybridveranstaltungen durchführen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihrem Vorhaben 60 Prozent bis 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Organisationen der Landwirtschaft, die im Bereich der beruflichen Information und Weiterbildung tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind von der Bewilligungsbehörde zur Durchführung entsprechender Maßnahmen zugelassen.
- An der geplanten Maßnahme nehmen mindestens 7 Personen teil.
- Die Teilnehmenden müssen mehr als die Hälfte des Lehrgangs besucht haben, dies muss durch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung bestätigt werden.
- Teilnehmende der geplanten Maßnahme sind
- in einem land- oder gartenbauwirtschaftlichen Betrieb oder Beruf tätig oder beraten in diesem Bereich oder
- Mitglieder einer berufsrelevanten Organisation mit abgeschlossener land- oder hauswirtschaftlicher Ausbildung oder
- haupt- oder ehrenamtliche Mitglieder anerkannter Natur- oder Umweltschutzorganisationen oder
- arbeitslos und vor der Arbeitslosigkeit in einem landschaftlichen Beruf ausgebildet worden oder in einem entsprechenden Beruf sozialversicherungspflichtig tätig gewesen.
- Der Wohnsitz oder das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis der Teilnehmenden befindet sich in Nordrhein-Westfalen.