Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen (Richtlinie NiB-AUM)
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Kurztext
Wenn Sie mit Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen oder Bremen Vorhaben zur Erhaltung der Landschaft und der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Länder Niedersachsen und Bremen unterstützen Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei den folgenden Maßnahmen:
- Einführung oder Beibehaltung extensiver, ressourcenschonender oder besonders umweltverträglicher Anbauverfahren,
- gewässerschonende Landbewirtschaftung in bestimmten Gebieten sowie
- naturschutzgerechte Landbewirtschaftung in bestimmten Gebieten, in denen der Arten- und Biotopschutz eine besondere Bedeutung haben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme und der ermittelten Flächengröße ab. Die Höhe Ihres Zuschusses wird als Festbetrag pro Hektar ermittelt.
Ihre zuwendungsfähigen Kosten müssen bei mindestens EUR 250,00 im Jahr liegen, das ist die sogenannte Bagatellgrenze.
Sie können Ihren Antrag zu jeweils festgelegten Terminen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre landwirtschaftliche Nutzfläche muss sich in Niedersachsen und/oder Bremen befinden.
- Die Verpflichtungsdauer für Ihre einzelnen Maßnahmen beträgt mindestens 5 Jahre. In den Jahren 2021 und 2022 konnte der Verpflichtungszeitraum kürzer sein.
- Sie müssen den Betrieb für die Dauer der Verpflichtung selbst bewirtschaften. Außerdem müssen Sie eines der förderfähigen Produktionsverfahren anwenden.
- Sie müssen die einschlägigen Anforderungen der europäischen Agrarpolitik sowie deren nationale Vorschriften zur Umsetzung einhalten.