Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald und für den klimarobusten Waldumbau
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zum Schutz des Waldes planen, durch die von Extremwetterereignissen verursachte Schäden beseitigt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei Waldschutzmaßnahmen und bei Maßnahmen, die Waldökosysteme sichern oder wiederherstellen.
Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen zur Wiederaufforstung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Verwendung von ausschließlich standortheimischen Baumarten 90 Prozent, mindestens jedoch EUR 1.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.
Maßnahmen zur sicheren Entnahme von Kalamitäts-Laubholz und Waldschutzmaßnahmen werden nicht mehr gefördert.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die forstwirtschaftliche Flächen besitzen, zum Beispiel Forstgenossenschaften nach dem Realverbandsgesetz, sowie
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und diesen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes.
Keine Förderung erhalten
- der Bund, die Länder, die Niedersächsischen Landesforsten sowie
- juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in den Händen einer dieser Institutionen befindet.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss unmittelbar in Zusammenhang mit der Bewältigung der durch Extremwetterereignisse bedingten Schäden und Folgeschäden stehen.
- Sie müssen bei der Durchführung Ihres Vorhabens die Grundsätze und Ziele der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gemäß § 11 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beachten.
- Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer der begünstigten Flächen sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung der oder des Berechtigten vorlegen. Davon ausgenommen sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
- Beachten Sie bitte, dass für Maßnahmen der Wiederaufforstung besondere Voraussetzungen gelten.
Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem
- Maßnahmen des regulären Holzeinschlags ohne Befallsgefährdung,
- der Kauf von Maschinen und Geräten sowie
- kommunale Pflichtaufgaben.