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Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft,

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Bremen
Niedersachsen
Education, Skills Building and Training Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die berufliche Qualifikation von in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum tätigen Personen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung sowie zum Wissensaustausch für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft oder im Gartenbau und für weitere Personen im ländlichen Raum.

Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die Organisation, Bereitstellung und Durchführung der Maßnahmen einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie für Pläne und Studien im Zusammenhang mit den Maßnahmen. Dazu gehören

  • Lehrgänge,
  • Workshops,
  • Coachings,
  • Exkursionen und Betriebsbesuche.

Förderfähig sind Maßnahmen in einem der folgenden Handlungsfelder:

  • Klimaschutz,
  • Umweltschutz,
  • Wasserschutz,
  • Tiergesundheit/Tierwohl,
  • Biodiversität,
  • Pflanzenbau,
  • ökologischer Landbau,
  • Sozioökonomie,
  • soziale Landwirtschaft,
  • ökologische Leistungen,
  • Initiierung und Unterstützung einer sozialen Dorfentwicklung (zum Beispiel für die Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern für Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren),
  • Produktqualität.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind EUR 18,00 je zuwendungsfähiger teilnehmender Person und zuwendungsfähiger Unterrichtseinheit, maximal jedoch EUR 180,00 je Maßnahmentag.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zu festgelegten Terminen an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gebietskörperschaften sowie
  • öffentliche und private Organisationen und Einrichtungen, zu deren Aufgaben die berufsbezogene Qualifizierung sowie der Wissenstransfer gehören.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Qualifizierungsmaßnahme sowie das Angebot für den Wissenstransfer in Niedersachsen durchführen.
  • Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahme müssen ihren ersten Wohn- oder Betriebssitz oder einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Lehrplatz im ländlichen Raum in Niedersachsen haben und zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
    • Auszubildende,
    • Selbstständige (auch im Nebenerwerb),
    • mitarbeitende Familienangehörige im Sinne des ALG,
    • angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (familienfremd),
    • Teilnehmende an der biodynamischen Ausbildung im Norden,
    • Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Trainerinnen und Trainer von Dorfmoderation,
    • Ausbilderinnen und Ausbilder anerkannter Ausbildungsbetriebe der Agrarwirtschaft.
  • Die Teilnehmenden müssen zumindest einem der folgenden Wirtschaftsfelder angehören oder eine Tätigkeit in folgenden Bereichen aufnehmen wollen:
    • Landwirtschaft,
    • Forstwirtschaft,
    • Gartenbau oder
    • Unternehmen im ländlichen Gebiet, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Urproduktion der zuvor genannten Wirtschaftsfelder anbietet,
    • soziale Dorfentwicklung (Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern für die Ausbildung von Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren).
  • Sind die Teilnehmenden Mitarbeitende eines Unternehmens, muss es sich bei dem Unternehmen um ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU handeln.
  • Ihre Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung sowie zum Wissenstransfer muss bestimmte Kriterien erfüllen, darunter mindestens 6 zuwendungsfähige Teilnehmende und mindestens 45 Minuten je zuwendungsfähiger Unterrichtseinheit, und normalerweise innerhalb von 6 Monaten nach Maßnahmenbeginn durchgeführt und abgeschlossen werden.
  • Sie müssen die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung aufweisen, über entsprechend qualifiziertes Personal mit Fachwissen verfügen und bei Antragstellung eine Zertifizierung für die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die Teil einer staatlich geregelten Berufsausbildung oder weiterer gesetzlich geregelter Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen oder Teil einer Berater-Ausbildung oder -Anwartschaft oder einer Fortbildung zur Beraterin oder zum Berater sind.

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04 November 2023