Besonders tiergerechte Haltung von Nutztieren (Richtlinie Tierwohl)
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Kurztext
Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt in Niedersachsen Maßnahmen für eine besonders tiergerechte Haltung Ihrer Tiere planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt bei Maßnahmen der besonders tiergerechten Haltung von Mastschweinen, der tiergerechten Sauenhaltung sowie der besonders tiergerechten Ferkelaufzucht. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt
- für die besonders tiergerechte Haltung von Mastschweinen EUR 16,50 je unkupiertem Tier und maximal für 3.000 Tiere,
- für tiergerechte Sauenhaltung EUR 150,00 je Zuchtsau und
- für besonders tiergerechte Ferkelaufzucht EUR 5,00 je Ferkel.
Ihre Kosten müssen mindestens EUR 500,00 pro Jahr betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie sind als Inhaber oder Inhaberin eines landwirtschaftlichen Betriebs antragsberechtigt.
Sie müssen Ihre Tiere, für die Sie die Förderung beantragen, in Niedersachsen halten.
Sie müssen Ihren Betrieb für die Dauer des Verpflichtungszeitraums (1 Jahr) selbst bewirtschaften.
Es muss sich bei Ihrer Maßnahme um eine handeln, die Sie nicht bereits aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Regelung einhalten müssen.
Beantragen Sie die Förderung für die Mastschweinhaltung oder die Ferkelaufzucht, müssen Sie bei Antragstellung spezifische Kriterien zur Verbesserung des Tierwohls nachweisen. Beachten Sie dazu die Anlagen 1 und 2 der Richtlinie.