Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um mehr Betreuungsplätze für Kinder zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen einschließlich Ersteinrichtung von geeigneten Räumen für zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Die Förderung erhalten Sie für Investitionsmaßnahmen, die der Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder
- unter 3 Jahren im Rahmen der U3-Investitionsprogramme 2015 bis 2018 des Bundes und im Rahmen von Rückflüssen aus fachbezogenen Pauschalen aus dem U3-Investitionsprogramm des Landes,
- ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt im Rahmen des Ü3-Investitionsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen 2016 bis 2019,
- im Rahmen der Bundes-Investitionsprogramme 2017 bis 2020 und 2020 bis 2021 sowie
- im Rahmen des „Kita-Investitionsprogramms-NRW 2025“ des Landes Nordrhein-Westfalen
dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme.
Ihren Antrag stellen Sie entsprechend den von der obersten Landesjugendbehörde festgesetzten Terminen bei den Landesjugendämtern im Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben bei einer Kindertageseinrichtung durchführen, die nach dem Kinderbildungsgesetz gefördert werden kann oder die in privat-gewerblicher Trägerschaft geführt wird.
- Sie erhalten den Zuschuss in der Kindertagespflege der U3-Investitionsprogramme nur dann, wenn Sie Tagespflegepersonen einsetzen, die
- durch das Jugendamt, einen von ihm Beauftragten oder
- (soweit die fachlichen Voraussetzungen vorliegen) durch einen privat-gewerblichen Träger vermittelt werden oder worden sind.
Nicht gefördert werden Grundstückserwerb und Erschließung.