Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu errichten oder auszustatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Schaffung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung.
Sie erhalten die Förderung für
- Neu- und Erweiterungsbauten,
- Gebäudeerwerb und
- Erstbeschaffung von mobilen Ausstattungsgegenständen für Werkstätten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze für Bau- oder Erwerbsvorhaben beträgt EUR 50.000, für die Förderung von Ausstattungsgegenständen EUR 10.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei dem für Sie zuständigen Landschaftverband: Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Sie müssen einem Spitzenverband angeschlossen sein, der der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen angehört.
- Sie müssen gewährleisten, dass die Gebäude, Gebäudeteile und Einrichtungsgegenstände dem Zweck der Einrichtung unmittelbar dienen.
- Im Fall von Baumaßnahmen müssen Sie die Eigentumsrechte am Grundstück innehaben oder Sie müssen für mindestens 27 Jahre erbbauberechtigt sein.
- Im Fall von Bauvorhaben in Bauabschnitten müssen Sie gewährleisten, dass jeder Abschnitt für sich funktionsfähig ist.
- Bei mobilen Ausstattungsgegenständen müssen Sie Pacht-, Miet- oder sonstige Nutzungsverträge über einen Zeitraum von 5 Jahren nachweisen.