Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJP NRW)
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans bei der Jugendarbeit und gewährt Ihnen Zuwendungen zu Leistungen in den Bereichen der Jugendhilfe.
Sie erhalten die Förderung insbesondere für die folgenden Bereiche:
- Infrastruktur zukunftssicher ausgestalten,
- junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen,
- Jugendförderung zukunftsfähig gestalten,
- Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen,
- Chancen durch Bildung gerechter gestalten,
- Kinder und Jugendliche stark machen,
- Kinder- und Jugendarbeit/internationale Jugendarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme.
Stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens 1.12. für das folgende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband beziehungsweise beim zuständigen Landesjugendamt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind normalerweise Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sowie örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Voraussetzungen der Einzelrichtlinien.
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- Sie gewerblich oder unter Berücksichtigung Ihrer Trägerstruktur im überwiegenden Interesse von einem oder mehreren gewerblichen Unternehmen arbeiten oder
- die geplante Maßnahme nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung gefördert wird.