Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Kurztext
Wenn Sie die Angebote der Familienpflegedienste weiterentwickeln und an die veränderten gesellschaftlichen Lebenssituationen von Familien anpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie in der Entwicklung von Familienpflegediensten, die Familien in besonderen Not- und Krisensituationen unterstützen.
Sie erhalten die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften, die als Einsatzleitung den Aus- und Aufbau sowie die Vernetzung, Praxisberatung, Fort- und Weiterbildung und auch die Bearbeitung von Refinanzierungsfragen betreuen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgesetzt.
Ihren Antrag stellen Sie bis spätestens 1.11. für das kommende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Verbände mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, wenn sie Träger von Familienpflegediensten sind und dort Fachkräfte beschäftigen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Stelle der Einsatzleitung mit einer fachlich qualifizierten hauptberuflichen Fachkraft besetzen.
- Ihre Einsatzleitung muss Familienpflegedienste betreffen, in denen Familienpflege-Fachkräfte voll- oder teilzeitbeschäftigt sind sowie Ergänzungskräfte für die unmittelbare Familienpflege zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten gewährleisten.