Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Kurztext
Wenn Sie einen Betreuungsverein eintragen lassen und Ehrenamtliche bei der Betreuung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen einen Betreuungsverein gründen und betreiben.
Sie erhalten eine Förderung für
- die Anerkennung Ihres rechtsfähigen Vereins als Betreuungsverein (Abschnitt I) und
- die von Ihrem Verein durchgeführte ehrenamtliche Betreuung (Abschnitt II).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als Basisförderung können Ihnen jährlich EUR 16.000 gewährt werden, wenn Ihr Betreuungsverein Querschnittsaufgaben wahrnimmt.
Als Bonusförderung können Sie jährlich einen Zuschuss von EUR 100,00 für jede bestellte ehrenamtlich betreuende Person erhalten. Übernimmt die Person mehr als eine Betreuung, beträgt der Zuschuss jährlich EUR 120,00.
Für Ehrenamtliche, die am 1.1. des Förderjahres erstmalig in der Betreuerkartei aufgeführt werden, können Sie einmalig EUR 600,00 erhalten. Wenn eine ehrenamtlich betreuende Person für weitere Betreuungsfälle neu gewonnen wird, können Sie für bis zu 6 neue Betreuungen der oder des Ehrenamtlichen jeweils EUR 300,00 erhalten.
Die Bonusförderungen werden nicht kumulativ gewährt.
Wenn Ihr Betreuungsverein eine Niederlassung hat, die am 1.1. des Förderjahres (Stichtag) über einen Bestand von mindestens 10 bestellten ehrenamtlich betreuenden Personen verfügt, können Ihnen bis zu 40 Prozent der Basisförderung gewährt werden. Die Niederlassung muss vor dem 5.7.2016 bestanden haben.
Ihren Antrag richten Sie bis zum 31.3. des Förderjahres an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als rechtsfähiger, als gemeinnützig anerkannter Verein (Abschnitt I) sowie als anerkannter Betreuungsverein (Abschnitt II) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Folgende Fördervoraussetzungen gelten, wenn Sie Ihren Verein als Betreuungsverein anerkennen lassen:
Sie müssen
- über eine angemessene fürsorgliche, wirtschaftliche und personelle Leistungsfähigkeit verfügen, um dauerhaft ehrenamtlich betreuende Personen gewinnen und begleiten zu können,
- Ihre Fachkräfte zu einem angemessenen Teil ihrer Wochenarbeitszeit mit Querschnittsaufgaben betrauen,
- für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen sorgen.
Folgende Fördervoraussetzungen gelten für die ehrenamtliche Betreuung:
Sie müssen
- eine Betreuerkartei führen,
- nachweisen, dass Sie zum Stichtag (31.12 des Vorjahres) über einen Bestand von mindestens 10 ehrenamtlich betreuenden Personen verfügt haben,
- nachweisen, dass Sie Ihre Aufgaben wahrnehmen,
- die im Inklusionsgrundsätze- und im Behindertengleichstellungsgesetz NRW verankerten Ziele zur Stärkung und Förderung inklusiver Lebensverhältnisse beachten.