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Ausgleichszahlungen für Grünlandlebensräume und Wertgrünland

Landgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH

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Rolling deadline
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For profit
Schleswig-Holstein
Energy, Climate and Environment Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität auf Grünlandflächen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, der auf vertraglicher Basis naturschützende Landnutzungsformen betreibt, die über die Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Standards für die Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand hinausgehen.

Die Förderung erhalten Sie für folgende Vertragsformen:

  • Entwicklung von blütenreichen Grünlandlebensräumen,
  • Erhalt von blütenreichen Grünlandlebensräumen,
  • Entwicklung von arten- und strukturreichem Dauergrünland,
  • Erhalt von arten- und strukturreichem Dauergrünland.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich

  • für die Entwicklung von blütenreichen Grünlandlebensräumen EUR 405 pro Hektar,
  • für den Erhalt von blütenreichen Grünlandlebensräumen EUR 295 pro Hektar ohne Düngung und EUR 275 pro Hektar bei Festmistdüngung,
  • für die Entwicklung von arten- und strukturreichem Dauergrünland (Wertgrünland) EUR 450 pro Hektar,
  • für den Erhalt von arten- und strukturreichem Dauergrünland (Wertgrünland) EUR 295 pro Hektar ohne Düngung und EUR 275 pro Hektar bei Festmistdüngung.

Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme jährlich bis zum 1.7. bei der Landgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Sie als kleines und mittleres Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Schleswig-Holstein.

Sie müssen in Ihren Verträgen zur Entwicklung von blütenreichen Grünlandlebensräumen und arten- und strukturreichem Dauergrünland folgende Bedingungen erfüllen:

  • Verbot der Düngung,
  • ab dem zweiten Jahr keine Neuansaat oder Nachsaat; davon ausgenommen sind Regiosaatgut-Grünlandlebensräume.

Sie müssen in Ihren Verträgen zum Erhalt von blütenreichen Grünlandlebensräumen und arten- und strukturreichem Dauergrünland folgende Bedingungen erfüllen:

  • keine Neuansaat oder Nachsaat; davon ausgenommen sind Regiosaatgut-Grünlandlebensräume,
  • kein Absenken des Wasserstandes, keine Intensivierung der Bewässerung, keine Beregnung,
  • keine Bodenbearbeitung in der Zeit vom 1.4. bis 20.6.,
  • keine mineralische Stickstoff (N)-Düngung der Vertragsflächen,
  • keine Zufütterung auf Vertragsflächen,
  • jährliche Nutzung durch Beweidung im Zeitraum vom 1.5. bis 31.10. oder Mahd im Zeitraum 1.6. bis 31.7.; Nachweide und Pflegemahd sind zulässig.

Sie müssen die Maßnahme auf Flächen in Schleswig-Holstein durchführen, die in der Fördergebietskulisse des jeweiligen Vertragsmusters liegen.

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24 May 2023