Maßnahmen der politischen Bildung
Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie als Bildungsträger Projekte planen, die zu politischer Bildung beitragen und demokratisches Denken fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Bildungsträger bei Maßnahmen der politischen Bildung.
Sie erhalten die Förderung für Projekte der politischen Bildungsarbeit und zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und bürgerschaftlichem Engagement, beispielsweise in Form von Seminaren, Workshops oder Vorträgen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden vor allem Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Anreise und Kinderbetreuung sowie Honorare für Tagungsleiterinnen und Tagungsleiter.
Ihren Antrag richten Sie bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme an die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger der allgemeinen politischen Bildung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- Ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und gemeinnützige Zwecke verfolgen (Freistellungsbescheid des Finanzamtes),
- Ihre Maßnahme im Land Sachsen-Anhalt durchführen,
- eine parlamentarisch-repräsentative Willensbildung auf Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung praktizieren,
- einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent beitragen und
- von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Beiträge zur anteiligen Ausgabendeckung erheben.
- An der Maßnahme müssen mindestens 10 Personen teilnehmen, die in Sachsen-Anhalt wohnen oder dort ihren haben.