Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS 2020)
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Kurztext
Wenn Sie Menschen mit schweren Behinderungen einen Arbeitsplatz bieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie als Arbeitgeberin/Arbeitgeber, wenn Sie schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einstellen, durch Prämien.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
- Praktika,
- Probebeschäftigung,
- Ausbildungsprämie,
- Einstellungsprämie,
- Abschluss Inklusionsvereinbarungen,
- Inklusionsabteilungen,
- Heranführung an und Begleitung in Ausbildung und Beschäftigung,
- Projektförderung.
Sie erhalten die Förderung als Prämie.
Die Höhe der Prämie und die Förderdauer hängen vom jeweiligen Förderbereich ab.
Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) Integrationsamt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind arbeitgebende Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschäftigen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Das zu fördernde Beschäftigungsverhältnis und der Hauptwohnsitz der schwerbehinderten Personen müssen in Hessen sein.
- Wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber außerhalb Hessens sind, können Sie einen Antrag stellen, wenn ein schwerbehinderter Mensch gefördert wird, der seinen Hauptwohnsitz in Hessen hat.
- Es muss sich um ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 18 Stunden pro Woche handeln.
- Sie müssen ein tarifliches oder, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, ein für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliches Arbeitsentgelt zahlen.
- Bitte beachten Sie die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche.