Richtlinien Stadtentwicklung EFRE
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei investiven Vorhaben und Vorhaben, die Investitionen begleiten, in Stadtumbaugebieten.
Sie erhalten die Förderung für
- die Fortschreibung und Umsetzung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten (iSEK) mit Schwerpunkt Umwelt- und Klimaschutz,
- Vorhaben zur Stärkung der Attraktivität der Städte durch bauliche und funktionale Anpassung der Infrastruktur in erhaltenswertem städtischen Raum sowie
- Vorhaben zur Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen in Städten und im städtischen Umfeld.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 93 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projekts, davon 79 Prozent aus Mitteln des EFRE und je 7 Prozent von Bund und Land Sachsen-Anhalt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In einem Vorauswahlverfahren reichen Sie ein von Ihnen beschlossenes iSEK und ein EFRE-Konzept, dazu gehört ein Projektbündel, in dem konkrete Projekte für die gesamte Förderperiode und ihre Lage in den Stadtumbaugebieten vorgestellt werden, beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 504, ein.
Nach positiver Bewertung stellen Sie den Antrag formgerecht bis zum 30.11. eines Jahres beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Programmstädte Stadtumbau nach den Städtebauförderungsrichtlinien in Sachsen-Anhalt. Die Städte Leuna, Tangerhütte und Tangermünde sind ausgenommen.
Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise innerhalb von maximal 4 Jahren abgeschlossen haben.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Folgekosten sicherstellen.
Sie dürfen mit dem Vorhaben normalerweise noch nicht begonnen haben.