Richtlinien Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2023
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV oder im Schienenpersonennahverkehr Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Mai bis Dezember 2023 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.
Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch
- Fahrgeldausfälle,
- Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
- Minderung anderer Ausgleichszahlungen,
- erhöhte Ausgaben für die Anpassung der Vertriebsprozesse zur Einführung des Deutschlandtickets,
- mit der Ausgabe des Deutschlandtickets verbundene Minderungen von Erlösen aus Vertriebsprovisionen innerhalb von Tarifbereichen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Als Aufgabenträger im Bereich Schienenpersonennahverkehr richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.
Fristen
Sie konnten Ihren Antrag grundsätzlich bis zum 30.9.2023 einreichen. Eine verspätete Antragstellung ist gegebenenfalls möglich.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt,
- Verkehrsunternehmen im Schienenpersonennahverkehr, die sich in kommunaler Aufgabenträgerschaft befinden,
- öffentliche und private Verkehrsunternehmen (Notfallregelung), soweit Aufgabenträger bis zum 31.12.2023 keine Regelung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 4 des Regionalisierungsgesetzes getroffen haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.
- Kontrollinfrastruktur, für die Sie eine Förderung erhalten, muss 3 Jahre im ÖPNV in Deutschland eingesetzt werden.