Kommunaler Hochwasserschutz
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft Vorhaben zum Hochwasserschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes.
Sie erhalten die Förderung für
- Beschaffungen zur Verbesserung des mobilen Hochwasserschutzes sowie zur Ausrüstung der Wasserwehren,
- Konzepte und Planungsleistungen, die zur Vorbereitung umzusetzender Vorhaben erforderlich sind, sowie
- Baumaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als EUR 10.000 betragen, im Fall von Baumaßnahmen mehr als EUR 25.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplans sein und darf nicht im Widerspruch zu Maßnahmen der Hochwasserschutzkonzeption des Landes stehen.
- Sie müssen eine bewertende Stellungnahme der zuständigen Wasserbehörde zum beantragten Vorhaben vorlegen.
- Wenn es sich um die Ausstattung von Wasserwehren handelt, müssen Sie als Gemeinde zur Einrichtung einer Wasserwehr verpflichtet sein, eine gültige Wasserwehrsatzung erlassen haben oder die Errichtung der Wasserwehr anderweitig ordnungsgemäß durch Satzung geregelt haben.
- Im Fall von Baumaßnahmen müssen Sie nachweisen, dass Sie zur Übernahme der Trägerschaft, zur Sicherstellung des Betriebes sowie zur Unterhaltung der errichteten Anlage fähig sind.