Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zur Revitalisierung von Flächen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Stadt oder Gemeinde bei Vorhaben zum Flächenrecycling, die der Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und der Nutzungsfähigkeit der Flächen dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ein.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Städten und deren direktem Umland in Sachsen-Anhalt durchführen.
- Geförderte Vorhaben müssen innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
- Wenn Sie ein Vorhaben zum Flächenrecycling zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen durchführen, müssen Sie eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren einhalten. Beachten Sie, dass eine wirtschaftliche Nutzung der Flächen in diesem Zeitraum ausgeschlossen ist.