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Förderung von vorbereitenden Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen Entwicklung (CLLD und LEADER) 2021 bis 2027

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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Summary
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Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen-Anhalt
Community Development Rural Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie lokale Entwicklungsstrategien umsetzen wollen und Ausgaben für die Vorbereitung anfallen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Vorbereitungsmaßnahmen für die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien LEADER und CLLD. Dazu werden Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) für die Förderperiode 2021 bis 2027 eingesetzt.

Sie erhalten die Förderung unabhängig davon, ob Ihre lokale Entwicklungsstrategie genehmigt beziehungsweise die Lokale Aktionsgruppe anerkannt wird.

Sie erhalten die Förderung für

  • Ausgaben für Kapazitätsaufbau, Schulung, Vernetzung und Beratung, die im engen Zusammenhang mit der Vorbereitung und Gestaltung der Lokalen Entwicklungsstrategie stehen,
  • Gründungsausgaben der potenziellen Lokalen Aktionsgruppe in der Rechtsform einer juristischen Person und
  • Ausgaben für die Ausarbeitung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie durch Dienstleistung Dritter (Entgelte für Fremdleistungen).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, einmalig bis zu EUR 50.000 je teilnehmender potenzieller Lokaler Aktionsgruppe beziehungsweise Kooperation von Lokalen Aktionsgruppen.

Beträgt der Aktionsraum Ihrer Lokalen Aktionsgruppe bis 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner, erhalten Sie keine Einzelförderung. Sie können aber Kooperationen mit anderen Lokalen Aktionsgruppen eingehen und einen gemeinsamen Antrag stellen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.1.2022 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts,
  • rechtsfähige Personengesellschaften sowie
  • rechtsfähig organisierte öffentlich-private Partnerschaften

mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung für eine vorbereitende Maßnahme nur einmal für ein genau abgegrenztes Fördergebiet.
  • Ihr Vorhaben muss grundsätzlich den Anforderungen des Wettbewerbs entsprechen, den die EU-Verwaltungsbehörden zur Auswahl der CLLD- oder LEADER-Gebiete in Sachsen-Anhalt für 2021 bis 2027 veröffentlicht haben.
  • Die Inhalte Ihrer lokalen Entwicklungsstrategie müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die im Wettbewerbsaufruf LEADER und CLLD 2021 bis 2027 definiert sind.
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08 May 2023