Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutz-Richtlinien)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie ein Vorhaben in den Bereichen Naturschutz oder Landschaftspflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) bei Projekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Natura-2000-Gebieten und anderen Gebieten, die einen hohen Naturschutzwert haben.
Sie erhalten die Förderung für
- die Ausarbeitung und Aktualisierung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen,
- Vorhaben für den Artenschutz und das Artenmanagement,
- die Gebietsbetreuung zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes,
- Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins,
- Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab und beträgt 80 bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, zwischen EUR 5.000 und EUR 750.000 je Projekt. Davon abweichend können folgende Antragsteller maximal EUR 3 Millionen erhalten:
- Landesamt für Umweltschutz (LAU),
- Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“,
- Biosphärenreservate Mittelelbe und Karstlandschaft Südharz,
- Naturpark Drömling,
- Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt (LFB),
- Landeszentrum Wald (LZWald).
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, vor allem Vereine, Verbände und gemeinnützige Stiftungen,
- Landesamt für Umweltschutz (LAU),
- Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“, Biosphärenreservat Mittelelbe, Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, Naturpark Drömling,
- Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt (LFB),
- Landeszentrum Wald (LZWald) sowie
- Hochschulen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Sie müssen Ihr Vorhaben auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt in Natura-2000-Gebieten oder auf Flächen mit hohem Naturschutzwert durchführen.
Wenn es sich um ein Vorhaben in den Gemeindegebieten von Magdeburg oder Halle (Saale) handelt, muss seine Wirkung eindeutig dem ländlichen Raum zugutekommen.
Ihr Vorhaben muss im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen.