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Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien – StäBauFRL)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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Public sector
Sachsen-Anhalt
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Overview

Kurztext

Wenn Sie als Gemeinde in den Städtebau investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung seit dem Programmjahr 2020 im Rahmen folgender Programmbereiche:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung und Abwicklung sowie für Ordnungs- und Baumaßnahmen, die Sie im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in räumlich begrenzten Gebieten durchführen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 2/3 Ihrer förderfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.11. für das folgende Jahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Ausgaben der Gesamtmaßnahme weder von Ihrer Gemeinde selbst noch von anderen öffentlichen Aufgabenträgern getragen oder anderweitig gedeckt werden können.
  • Sie müssen
    • ein vom Gemeinderat beschlossenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) oder ein überörtlich oder regional integriertes Entwicklungskonzept vorlegen, falls es nicht selbst Antragsgegenstand ist,
    • die ordnungsgemäße Geschäftsführung und die zügige Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sicherstellen,
    • die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten,
    • die Gesamtfinanzierung, auch der Folgekosten, gewährleisten.
  • Die Gesamtmaßnahme muss in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen werden.
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04 November 2023