Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie als ungewollt kinderloses Paar eine künstliche Befruchtung durchführen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Die Landesförderung ergänzt die Förderung durch den Bund.
Sie erhalten die Förderung für
- In-Vitro-Fertilisations-Behandlungen (IVF) und
- Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den Sie nach Abrechnung mit der Krankenversicherung noch leisten müssen. Der Förderhöchstbetrag liegt bei EUR 800,00 für eine IVF- und bei EUR 900,00 für eine ICSI-Behandlung.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Ehepaare und Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
- Ihre Behandlung muss
- von der Krankenkassenleistung umfasst sein (§ 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch),
- in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
- Wenn Sie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bilden, muss der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin bescheinigen, dass Sie in einer festgefügten Partnerschaft zusammenleben und dass der Mann die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennen wird.
- Die Förderung beschränkt sich auf den 1. bis 3. Behandlungszyklus.