Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung von Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt fördert kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen, die Aufgaben von erheblichem Landesinteresse wahrnehmen.
Gefördert werden
- Museen und Sammlungen,
- UNESCO-Weltkulturerbe,
- Traditions- und Heimatpflege,
- Jubiläen von landesweiter Bedeutung,
- europäischer und internationaler Kulturaustausch,
- Einbindung in europäische Kulturinitiativen,
- Aktivitäten und Investitionen zur Unterstützung des Kulturtourismus,
- Musik,
- darstellende Kunst,
- bildende Kunst,
- Literatur,
- Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur,
- kommunale öffentliche Bibliotheken,
- spartenübergreifende Projekte sowie
- jüdisches Erbe.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Im Fall von künstlerischen und kulturellen Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses
- für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent.
Die Förderung kultureller Institutionen erfolgt auf der Grundlage des Wirtschaftsplans normalerweise als Fehlbedarfsfinanzierung.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 1.10. für das kommende Haushaltsjahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 303.
Ihren Antrag für den Förderbereich „Internationaler Kulturaustausch” können Sie fortlaufend einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Sachsen-Anhalt.
Landesbehörden und -betriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss qualitativen Standards genügen, räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zum Land aufweisen und von erheblichem Landesinteresse sein.
- Sie müssen die Landesmittel unter entsprechender Verwendung von Eigen- und Drittmitteln sparsam und wirtschaftlich einsetzen.
- Sie müssen eine dem Charakter und dem Zweck der Maßnahme angemessene Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Vorhaben, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.