Förderung von Investitionen in Vorhaben der Kultureinrichtungen, die zum Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft beitragen (Kulturinvest
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie als Kultureinrichtung in Ihre digitale Infrastrukur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kultureinrichtung bei investiven Vorhaben, die dazu beitragen, dass Ihre Einrichtung auch unter zukünftigen Pandemiebedingungen ortsgebunden und auch ortsunabhängig genutzt werden kann. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage der REACT-EU-Initiative der Europäischen Kommission.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen in folgenden Bereichen:
- kontaktlose und kontaktarme Betreuung von Besucherinnen und Besuchern,
- Infrastrukturen und Geräte zur Schaffung der Voraussetzungen für eine verstärkte digitale Präsentation der Einrichtung,
- Automatisierung von Serviceprozessen,
- Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Einrichtung und Optimierung von Homepages und zur Vernetzung mit örtlichen und regionalen digitalen Angeboten, mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie touristischen Anbietern,
- Bereitstellung von Anwendungstechnik für Mitarbeitende, mobilen Endgeräten für Nutzerinnen und Nutzer und digitale Durchführung von Schulungen für Nutzerinnen und Nutzer,
- Technik zum Aus- und Aufbau digitaler Weiterbildungsformate für Nutzerinnen und Nutzer und Personal der Einrichtungen zur Nutzung und Vermittlung digitaler Angebote.
Außerdem können Sie für Dienstleistungen, die mit Ihrem Vorhaben verbunden sind, eine Förderung erhalten. Das sind zum Beispiel Kosten für Sachverständigenleistungen oder Software .
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 100.000.
Richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte per Mail an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Wenn Ihr Konzept positiv bewertet wurden, richten Sie Ihren Antrag bitte anschließend an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts als Träger von Kultureinrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein.
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.
- Sie müssen über mehrjährige Erfahrung beim Betreiben einer Kultureinrichtung oder von Kultureinrichtungen verfügen und ein kulturfachlich positiv bewertetes Konzept eingereicht haben, aus dem die Ziele der Förderung mit Bezug auf die Bewältigung der Corona-Pandemie und der Beitrag Ihres Vorhabens für die Entwicklung einer grünen und digitalen Wirtschaft hervorgehen.
- Mindestens 80 Prozent der Fläche oder der Öffnungszeiten Ihrer Einrichtung werden für kulturelle Zwecke genutzt.
- Ihre Kultureinrichtung muss im Rahmen ihrer Öffnungszeiten uneingeschränkt für alle öffentlich zugänglich sein und Sie müssen mit Ihrer Tätigkeit dauerhaft Beiträge zur kulturellen oder historischen Bildung leisten oder ein kulturtouristisches Ziel darstellen.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.