Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum im Rahmen des EFRE/JTF-Programms 2021–2027 (EFRE-RL Mobi
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie in Städten und ihrem Pendlerraum Maßnahmen für eine grüne Verkehrsinfrastruktur und saubere Mobiltätslösungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen für eine nachhaltige, multimodale Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr, zum Beispiel
- Neu- und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und kombinierter Rad- und Fußverkehrsanlagen einschließlich der Ausstattungselemente, die die Sicherheit und Attraktivität erhöhen (wie zum Beispiel die bauliche Trennung vom Kraftfahrzeugverkehr, Sicherheitseinrichtungen, Markierung, Beschilderung, Wegweisung, Beleuchtung und Signalisierung),
- Neu- und Ersatzneubau sowie die grundhafte Instandsetzung von Brücken und Unterführungen für den Rad- und Fußverkehr zur kreuzungsfreien Querung von Straßen, Schienen und Wasserwegen,
- Maßnahmen an Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Rad- oder Fußverkehrs vorsehen oder Sichthindernisse auf oder für den Rad- und Fußverkehr beseitigen, einschließlich dem Bau von Schutzinseln, Querungshilfen und deutlich vorgezogenen Haltelinien für den Radverkehr und
- Fahrradabstellanlagen sowie Fahrradparkhäuser einschließlich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge,
- investive Maßnahmen für eine bessere Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen, zum Beispiel
- Umsteigepunkte für den Übergang vom Rad- und Fußverkehr zum Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr und dem Schienenpersonennahverkehr einschließlich der Ausstattungselemente (zum Beispiel Fahrgastunterstand, Fahrgastinformationen, Hotspot , Fahrradabstellanlagen einschließlich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge) und
- Konzeption und Umsetzung multimodaler Knotenpunkte, die den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf Verkehrsträger des Umweltverbundes erleichtern und damit zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen beitragen, wie Bike & Ride , Park & Bike und Park & Ride einschließlich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge,
- effiziente emissionsfreie Stadtlogistik, zum Beispiel Investitionen im Bereich des Mobilitätsmanagements und der Micrologistik,
- Lieferungen auf der letzten Meile: Anschaffung von Lastenrädern und anderen umweltfreundlichen (emissionsfreies oder emissionsarmes Antriebssystem) Kleinstfahrzeugen, durch deren Einsatz die Umweltbelastungen für Lieferungen und Dienstleistungen verringert werden,
- Mobilitätspläne und -konzepte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Kommunen, auch im Verbund, in Kooperation oder im Zusammenschluss von Kommunen, bis zu 90 Prozent und
- für alle anderen Fördermittelempfänger bis zu 60 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Zuwendung muss mindestens EUR 5.000 betragen, im Förderbereich „Lieferungen auf der letzten Meile“ mindestens EUR 1.500.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 307.
Sie können Ihren Antrag zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines Jahres einreichen, letztmalig zum 31.3.2024, im Fall von Mobilitätsplänen und -konzepten zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines Jahres, letztmalig zum 15.5.2024.
Im Förderbereich „Lieferungen auf der letzten Meile“ erhalten Sie die Förderung im Rahmen von Förderaufrufen, die Antragsfristen werden dort bekannt gegeben.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auch im Verbund,
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- öffentliche und private Einrichtungen und Unternehmen einschließlich Eigenbetriebe,
- öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen,
- Verbände, Zweckverbände und Vereine sowie
- Gesellschaften der Kommunen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Beachten Sie bitte, dass zu fördernde Vorhaben (mit Ausnahme von Mobilitätsplänen und -konzepten) auf einem Plan für nachhaltige urbane Mobilität oder einem gleichwertigen Planungsrahmen der Stadt oder Planungsregion beruhen und die Entwicklung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum unterstützen müssen.
- Alle für Ihr Vorhaben erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Genehmigungen und Bewilligungen müssen erteilt oder es muss durch die Behörden die grundsätzliche Zustimmung erklärt worden sein.
- Bei Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die anerkannten Regeln der Technik und technischen Regelwerke sowie die „Qualitätsstandards für Radverkehrsanlagen in Sachsen-Anhalt“ anwenden.
- Beantragen Sie eine Förderung von Radverkehrsanlagen und kombinierten Rad- und Fußverkehrsanlagen, müssen Sie den Bedarf gemäß den „Qualitätsstandards für Radverkehrsanlagen in Sachsen-Anhalt“ in Verbindung mit den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen nachweisen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.