Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kultur (FSJ-Kultur)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie einen Freiwilligendienst im kulturellen Bereich anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur (FSJ-Kultur). Das FSJ Kultur ist ein pädagogisch begleiteter Freiwilligendienst, den junge Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren in Sachsen-Anhalt zur Berufsorientierung im kulturellen Bereich ableisten.
Sie erhalten die Förderung für die Kosten, die Ihnen bei der Durchführung des FSJ entstehen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 400 pro Platz und Monat.
Ihren Antrag richten Sie bis spätestens zum 31.3. des Förderjahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Dessau-Roßlau, Referat Beschäftigungs- und Arbeitsmarktförderung (Referat 302).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsberechtigt Sie als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres. Sie müssen in Sachsen-Anhalt anerkannt sein.
Als Antragsteller müssen Sie über mehrjährige Erfahrung im Sozial- oder Wohlfahrtsbereich verfügen und gewährleisten, dass der von Ihnen angebotene freiwillige Dienst ohne Absicht einer Gewinnerzielung, außerhalb einer Berufsausbildung und in Vollzeitbeschäftigung geleistet wird.
Sie müssen ein pädagogisches Rahmenkonzept vorlegen, das von ausgebildetem pädagogischem oder sozialpädagogischem Personal umgesetzt wird.
Sie müssen eine geeignete Auswahl von Einsatzstellen vorhalten, Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung stellen sowie ein Taschengeld von mindestens EUR 150 pro Monat zahlen.
Mit Ihrem Angebot müssen Sie jungen Menschen eine berufliche Orientierung hinsichtlich der vielfältigen kulturellen Bildungsmöglichkeiten bieten.
Sie müssen Teilnehmenden, die sich zwischen 6 und 18 Monaten verpflichtet haben, Tätigkeiten in kulturellen, schulischen und denkmalpflegerischen Einrichtungen ermöglichen.