Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie Bildungsangebote im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Das FSJ ist ein pädagogisch begleitetes praktisches und theoretisches Bildungsangebot für junge Menschen bis 27 Jahre.
Sie erhalten die Förderung für
- Taschengeldpauschale,
- Unterkunfts- und Verpflegungskostenzuschuss,
- Beiträge zur Sozialversicherung für die Teilnehmenden sowie
- Fahrtkosten der Teilnehmenden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der monatlichen Gesamtausgaben pro Platz, maximal jedoch EUR 400,00 pro Platz und Monat.
Sie erhalten den Zuschuss jeweils für einen FSJ-Zyklus vom 1.9. eines Jahres bis 31.8. des darauffolgenden Jahres.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 31.3. des Jahres, in dem das FSJ beginnt, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Dessau-Roßlau.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in Sachsen-Anhalt zugelassene Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen als Träger die Einhaltung von Qualitätsstandards sicherstellen: Das FSJ muss ein Bildungsangebot zur beruflichen Orientierung und zum Ausprobieren von beruflichen Tätigkeiten sein und die Möglichkeit bieten, die Arbeitswelt kennenzulernen, die eigenen Fähigkeiten zu entdecken und sich besonders auf Berufe im sozialen, medizinischen, sportlichen und (sozial-)pädagogischen Bereich vorzubereiten.
- Die Teilnehmenden müssen sich mindestens 6 und maximal 18 Monate gegenüber einem Träger zum Dienst im sozialpflegerischen Bereich verpflichten.
- Sie müssen den Teilnehmenden ein Taschengeld von mindestens EUR 150,00 im Monat zahlen.